Die Kleingartensoftware (KGV-Software) wurde vom Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. entwickelt und ist sowohl zur kompletten Verwaltung eines oder mehrerer Kleingartenvereine geeignet als auch zur Verwaltung von mehreren Vereinen im Rahmen eines Verbandes.
https://www.lsk-kleingarten.de/fachpublikationen/kgv-software/
Zur Unterstützung bei der Einarbeitung in das KGV-Programm stelle ich hier einige Dokumente zusätzlich zum Download zur Verfügung.
DATEV-Kontenrahmen
Branchenpaket für Vereine, Stiftungen, gGmbHs (SKR 49)
Gültig für 2022
RÜCKLAGENBILDUNG IN EINEM GEMEINNÜTZIGEN VEREIN
Neben den zweckgebundenen Rücklagen ist auch die Bildung von sogenannten freien Rücklagen zulässig. Bei diesen Rücklagen ist die konkrete Verwendung der Rücklagen noch ungewiss, ebenso der Zeitpunkt der Mittelverwendung. Die freien Rücklagen müssen allerdings dazu dienen, den Vereinszweck langfristig zu sichern. Die Rechtsgrundlage für die Bildung der freien Rücklage ist § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO. Die Rücklagenbildung ist in allen vier Vereinsbereichen zulässig.
WENN DER WASSERZÄHLER DOCH EINMAL FALSCH EINGEBAUT WURDE
Temarbeit mit der KGV-Software
Die beigefügte Anleitung beschreibt eine mögliche Variante des Zusammenarbeitens. Die Kosten halten hierbei äußerst gering.
Im Laufe des Haushaltsjahres kommt es immer wieder zu überzahlten Rechnungen.
Pächter haben den Wunsch Vorauszahlungen für die Jahresrechnung zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlungen sind bei jedem Pächter individuell und lassen sich daher nicht durch eine Kostenart in Verbindung mit einer Mitgliedergruppe steueren.
Diese Anleitung soll einen Weg aufzeichen, diese Vorauszahlungen ohne einen Bruch im Buchungsablauf durch das KGV-Programm zu bearbeiten. Besonderen Wert habe ich hierbei auf eine ständige Auskunftsfähigkeit gelegt. Hierzu müssen jedoch alle Arbeitsschritte durchbgeführt werden:
Zu jeder Vorauszahlung gehört immer eine Einnahmebuchung und das Anlagen einer Sollstellung beim Pächter.